Ehrenordnung

  • Leistungsbeschreibung

    Der Rat der Stadt Gronau (Westf.) hat aufgrund des § 43 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung NW unter Einbeziehung der Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes NW am 07.09.2005 eine Ehrenordnung beschlossen. Danach haben die Mandatsträger Auskunft über folgende persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, die zur Einsichtnahme im Fachdienst Rat und Wahlen im Rathaus der Stadt Gronau, Neustraße 31, 48599 Gronau innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten bereit gehalten werden:

    1. Name, Vorname
    2. gegenwärtig ausgeübte Berufe
    3. Beraterverträge, soweit diese Tätigkeiten außerhalb des von ihnen angezeigten Berufs erfolgen
    4. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
    5. Mitgliedschaft in Organen von rechtlich verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
    6. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
    7. Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

    Im vorgenannten Umfang werden auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bürgermeisters zur Einsichtnahme bereit gehalten.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende