Reisepass / Express-Reisepass / vorläufiger Reisepass
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Auslandsreisen brauchen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Für Bürger, die viel reisen, kann auf Wunsch ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden. In diesem Fall wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Sollte ein Reisepass kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der Express-Bestellung. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf vier Arbeitstage. Hierfür ist jedoch eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Für die Beantragung benötigen Sie u.a. einen Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Buchungsbestätigung).
Erforderliche Unterlagen
- Ihren Reisepass (auch wenn er ungültig ist)
- und/oder Ihren Kinderreisepass
- Ihre letzte Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) bei erstmaliger Ausstellung eines deutschen Dokuments
- ggf. Nachweis über die Namensänderung
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- ggf. Zustimmungserklärung + Ausweise der gesetzlichen Vertreter (bei minderjährigen Personen)
- ggf. Bestellungsurkunde (wenn ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist)
- ggf. für den vorläufigen Reisepass den Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Buchungsbestätigung)
Bitte beachten Sie, dass die persönliche Vorsprache der antragsstellenden Person zwingend erforderlich ist.
Hinweis bei Beantragung für ein Kind, dass das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist ebenfalls erforderlich.
Der Antrag muss von den Sorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) gestellt werden. Die Einverständniserklärung ist von den Sorgeberechtigten zu unterschreiben; deren Ausweise müssen vorgelegt werden. Die persönliche Vorsprache eines Elternteils ist erforderlich.
Kosten
Lebensalter Gültigkeitsdauer Gebühr in Euro bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre 37,50 ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre 70,00 Zusatzkosten 48-Seiten-Reisepass --- 22,- Zusatzkosten Express-Reisepass --- 32,- vorläufiger Reisepass max. 1 Jahr (Gültigkeit richtet sich nach dem Reisezweck) 26,- Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, sofern ein Reisepass für ein minderjähriges Kind ausgestellt wurde:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Hinweise
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Bearbeitungsdauer
- Reisepass: ca. 6 - 8 Wochen
- Express-Reisepass: 4 Werktage
- vorläufiger Reisepass: sofort
Anträge / Formulare
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter