Telefongebührenermäßigung (Sozialtarif der Telekom)
Leistungsbeschreibung
Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn:
- Sie durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten. Anstelle des Befreiungsbescheides kann auch der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF vorgelegt werden.
- Sie Ausbildungsförderung aufgrund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.
- Sie blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 % erreicht.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Telekom.
Den Auftrag für Ihren Sozialtarif können Sie hier downloaden.