Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft Restmülltonne (bis 31.12.2023)
Leistungsbeschreibung
Bitte beachten Sie vor Antragstellung folgende Hinweise: Info zur Zulassung einer Entsorgungsgemeinschaft
Einen Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft für die Nutzung der Restmülltonne zwischen Eigentümern ist nur für zwei unmittelbar benachbarte oder zwei gegenüberliegende Grundstücke möglich.
Ein Befreiungsantrag kann nur vom Grundstückseigentümer gestellt werden. Mieterhaushalte wenden sich bitte an ihre Vermieter. Für jedes Grundstück ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Die Anträge erhalten Sie beim Rathaus-Service, wo Sie ihn ausgefüllt auch wieder abgeben können. Der Rathaus-Service leitet Ihren Antrag dann an den Fachdienst Allgemeine Bauverwaltung (Abfallberatung) zur Entscheidung weiter.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nur noch bis zum 31.12.2023 gültig ist.
Anträge / Formulare