Austausch Restmüllbehälter, Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft (Neuregelung 2024)

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Gronau führt zum 01.01.2024 ein neues System für die Abfuhr der Restmüllbehälter ein. Bisher stehen die Restmüllbehälter im Eigentum der Bürger:innen. In Zukunft werden die Restmüllbehälter von der Stadt gestellt. Diese neuen Restmüllbehälter sind mit einem „Chip“ (Transponder) ausgestattet. Der Chip besitzt ein Identifikationssystem. Mit Hilfe dieses Systems können die Abfallbehälter eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass nur angemeldete Behälter zu den jeweiligen Touren geleert werden. 

    Ab dem 01.01. 2024 ändern sich zudem die Intervalle für die Abfuhr der Restmülltonnen. Der Abfuhrrhythmus der Restmüllbehälter wird ab dem 01.01.2024 von einer zweiwöchentlichen Leerung auf eine vierwöchentliche Leerung umgestellt. Infolge des neuen Abfuhrrhythmus benötigen viele Haushalte eine größere Restmülltonne. Dieses nimmt die Stadt Gronau zum Anlass, den Bürger:innen neue Restmüllbehälter ab dem 01.01.2024 zur Verfügung zu stellen. Gibt es zukünftig Änderungen in einem Haushalt, z.B. durch die Geburt eines Kindes oder den Einzug oder Auszug eines Familienangehörigen, wird den Bürger:innen ein entsprechender Restmüllbehälter auf Anforderung von der Stadt Gronau zur Verfügung gestellt. Somit wird der kostenfreie Austausch der Restmüllbehälter für die Bürger:innen vereinfacht.

    Neu beschlossen wurde auch die 60-Liter-Restmülltonne.

    Das Mindestbehältervolumen beim Restmüll ist aufgrund des aktuellen Ratsbeschlusses vom 27.09.2023 auf 7,5 Liter pro Person pro Woche festgesetzt worden. Somit ergibt sich gegenüber der langjährigen „alten“ Regelung kein Unterschied – auch hier waren 7,5 Liter pro Person und Woche vorgesehen.

    Folgende Behältergrößen stehen zur Verfügung: 

    • 60 Liter
    • 80 Liter
    • 120 Liter
    • 240 Liter
    • 1.100 Liter

    Das Mindestvolumen für den Restmüll beträgt wie bisher 7,5 Liter pro Person und Woche. Bei der Berechnung des Mindestvolumens steht nicht immer für die errechnete Literzahl eine „passende“ Größe zur Verfügung. Aufgrund der degressiven Gebühr ist es günstiger, eine größere Restmülltonne zu nehmen als zwei kleinere Behälter (die Gebühr für eine 240-Liter Restmülltonne wird niedriger sein als die Gebühr für zwei 120-Liter Restmülltonnen). Deshalb wird der nächstgrößere Behälter vorgeschlagen. Die Gebühren sind Jahresgebühren.

    Wenn Sie eine andere Größe des Restmüllbehälters wünschen, dann nutzen Sie bitte den Antwortbogen zum Austausch von Restmüllbehältern. Wenn Sie mit der errechneten Behältergröße zufrieden sind, müssen Sie nichts weiter tun.


    Ausgeteilt werden die neuen Behälter im Dezember 2023. Für die alten Behälter werden zu gegebener Zeit Abholtermine bereitgestellt.


    Bitte geben Sie unbedingt das Kassenzeichen und die Objekt-Nummer inkl. Bezeichnung an, damit eine eindeutige Zuordnung erfolgen kann. Das Kassenzeichen finden Sie oben rechts auf dem Grundbesitzabgabenbescheid. Die Objekt-Nummer sowie die Bezeichnung finden Sie im breiten umrahmten Feld.



    Anmeldung einer Entsorgungsgemeinschaft


    Bitte beachten Sie vor Antragstellung folgende Hinweise: 

    Information zur Zulassung einer Entsorgungsgemeinschaft


    Einen Antrag auf Bildung einer Entsorgungsgemeinschaft für die Nutzung des Restmüllbehälters zwischen Eigentümern ist nur für zwei unmittelbar benachbarte oder zwei gegenüberliegende Grundstücke möglich.


    Ein Antrag kann nur von den Grundstückseigentümern gestellt werden. Mieterhaushalte wenden sich bitte an ihre Vermieter. Für jedes Grundstück ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende