Pflege- und Beistandsschaften, Kindschaftsrechtsangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Die Beistandschaft können Sie bei Ihrem Jugendamt beantragen. Sie erhalten dabei Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung in Zweifelsfällen und bei der Geltendmachung von Unterhalt von minderjährigen Kindern. Der Beistand setzt die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes ggf. auch gerichtlich durch.

    Junge Erwachsene im Alter von 18 – 21 Jahren können sich in Unterhaltsangelegenheiten kostenfrei beraten lassen.

    Eine von Ihnen beantragte Beistandschaft kann schriftlich jederzeit beendet werden. Die Führung der Beistandschaft ist kostenfrei.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Geburtsurkunde des Kindes 
    • vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels, sofern vorhanden 
    • Nachweis der Vaterschaftsfeststellung, sofern vorhanden 
    • Ggf. vorhandener Schriftverkehr mit einem Anwalt, eines Gerichtes etc. 
  • Voraussetzung

    • Ihr Kind lebt bei Ihnen im Haushalt
    • Schriftlicher Antrag 
  • Kosten

    gebührenfrei