Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungsbeschreibung
Hilfebedürftige Ausländer/innen, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder
- vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind oder
- Ehegatten oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Ausländer sind
erhalten Bar- und Sachleistungen für Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Es handelt sich dabei um Leistungen, die bei dem oben genannten Personenkreis an Stelle der Sozialhilfe gewährt werden. Zu gewähren ist der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Zuweisungsbescheid
Voraussetzung
- Hilfebedürftige Ausländer,
- die zur Wohnsitznahme in Gronau verpflichtet sind und
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen oder vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind oder Ehegatten oder minderjährige Kinder der zu den Nummern 1 und 2 bezeichneten Ausländern sind
Verfahrensablauf
Nach Eingang aller entscheidungsrelevanter Unterlagen wird zeitnah über den Antrag entscheiden.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Frist
Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 14 Tage nachdem die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden.
Anträge / Formulare
- Asylbewerberleistungen/Weiterbewilligungsantrag
- Mitwirkungspflichten (arabisch)
- Mitwirkungspflichten (deutsch)
- Mitwirkungspflichten (russisch)
- Neuantrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)