Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Leistungsbeschreibung
Das Jobcenter der Stadt Gronau gewährt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), soweit die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Leistungen werden auf Antrag erbracht. Eine persönliche Antragsstellung ist im Rahmen der Öffnungszeiten des Jobcenters (Sachgebiet Leistungsgewährung) möglich.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II im Kreis Borken und zum Thema Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte können Sie hier erhalten:
Jobcenter im Kreis Borken: https://www.jobcenter-kreis-borken.de/
Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte: https://www.kreis-borken.de/index.php?id=16233