Elternbeiträge

  • Leistungsbeschreibung

    Entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen Eltern monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten bezahlen. Die Höhe der Elternbeiträge ergibt sich aus der Elternbeitragssatzung. Das Elterneinkommen ist die Summe der positiven Einkünfte abzüglich der Werbungskosten und ab dem dritten Kind des Kinderfreibetrages, ohne Möglichkeit des Verlustabzuges. Auf Antrag sollen die Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.
     Beitragszeitraum ist das Kindergartenjahr, das dem Schuljahr (01.08. bis 31.07. des folgenden Jahres) entspricht.

    Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder werden in einer vom Jugendamt vermittelten Kindertagespflege betreut, so ist nur einmal der höhere Beitrag zu zahlen (Geschwisterbonus).

    Auch wenn die Einrichtung geschlossen ist (z.B. in den Ferien) oder bei Krankheit des Kindes sind die festgesetzten Beiträge zu zahlen.


    Hier können Sie sich zum einen die Elternbeitragstabelle sowie die Erläuterungen zum Elterneinkommen herunterladen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Um die Einkommensverhältnisse nachzuweisen, werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Einkommenssteuerbescheid
    • Gehalts- bzw. Verdienstabrechnungen (insbesondere für Dezember)
    • Belege über steuerfreie Einkünfte, Lohnersatzleistungen, Wohngeld, Unterhaltsleistungen, Renten u.ä.
  • Dokument

  • Anträge / Formulare