Jugendschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Das Aufgabengebiet des Jugendschutzes gliedert sich in folgende Bereiche:

    • Erzieherischer Jugendschutz
    • Gesetzlicher Jugendschutz

    Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz mit seiner Präventionsarbeit gilt heute als zentrales Aufgabenfeld des Jugendschutzes.


    Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Er bietet Maßnahmen an, die junge Menschen befähigen, sich vor gefährdeten Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen und Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdeten Einflüssen zu schützen. 


    Schwerpunktmäßig befasst sich der erzieherische Jugendschutz mit folgenden Themen:

    • legale Drogen (z.B. Alkohol, Tabletten und Tabak)
    • illegale Drogen (deren Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG) verboten sind)
    • Gewalt
    • Politischer Extremismus
    • Sexueller Missbrauch, Pornographie
    • Medien (Internet, Videos, Filme, PC- u. Online Spiele, Bücher, Zeitungen u. Zeitschriften)
    • Informationen und Beratung für Gewerbetreibende, Veranstalter und Eltern
    • Ansprechpartner für weiterführende Schulen und Vereine/Verbände und fachliche Unterstützung
    • Beratung und Mitgestaltung von erlebnispädagogischen und anderen Projekten
    • Ansprechpartner/in im Bereich Medienerziehung, Computerspiele, Internet, Streitschlichtung, Gewaltprävention, interkulturelle Veranstaltungen, politische Mitbestimmung und - Bildung
  • Rechtsgrundlage