Wahlen
Leistungsbeschreibung
Nach Artikel 20 Abs. 2 unseres Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wahlen sind ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Den Kommunen kommt bei ihrer Planung und Durchführung eine entscheidende Rolle in unserem föderalen System zu. Sie sind es, die organisatorisch dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme am Wahltag im Wahlraum oder bereits im Vorfeld über eine Briefwahl abgeben können.
Informationen und Ergebnisse rund um vergangene und anstehende Wahlen in Gronau finden Sie hier.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Bundeswahlleiter: https://www.bundeswahlleiter.de/
Landeswahlleiter: https://www.land.nrw/de/tags/landeswahlleiter