Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungsbeschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine antragsabhängige Leistungsart im Rahmen des Sozialhilferechts, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.
Ihre Kinder (bzw. Ihre Eltern) müssen Ihnen bei dieser Leistung in der Regel auch keinen Unterhalt zahlen. Dies wäre nur dann der Fall, wenn diese über ein jährliches Einkommen von über 100.000 € verfügen. Nur dann besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.
Die Grundsicherung umfasst
- den für den Antragsberechtigten maßgeblichen Regelsatz
- die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- ggf. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- ggf. Zuschläge für einen Mehrbedarf
Keinen Anspruch auf Leistungen haben:
- Personen, deren Vermögen den Betrag von 10.000 € übersteigt (bei Verheirateten liegt dieser Betrag bei 20.000 €)
- Personen, wenn das Einkommen von Unterhaltspflichtigen jährlich einen Betrag von 100.000 € übersteigt
- Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Ausweis, Reisepass)
- Antrag
- Mietvertrag und Mietbescheinigung bzw.
- Nachweis über die Hauslast
- Letzte Abrechnung der Heizkosten
- Letzte Abrechnung der Nebenkosten
- Kontoauszüge der letzten drei Monate (lückenlos, alle Konten)
- Nachweis über Vermögen
- Nachweise über das Einkommen
- Merkblatt Leistungsbezug
- Schwerbehindertenausweis
- Aufenthaltserlaubnis
- Betreuungsurkunde/Vollmacht
- Krankenversicherungskarte
- Nachweis über die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge
Nutzen Sie zur Einreichung der Unterlagen gerne unser digitales Kontaktformular.
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Voraussetzung
Anspruch auf diese Leistungen haben Personen, die
- die Altersgrenze für den Bezug einer Regelaltersrente (Vollendung des 65. Lebensjahres zzgl. der Anhebungszeit für die Jahrgänge 1947 und jünger) erreicht haben
- aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Eine vorgezogene Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit reicht für die Gewährung der Leistung nicht aus.
Die Inanspruchnahme von Grundsicherung setzt allerdings auch eine Bedürftigkeit voraus. Diese besteht
- wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw.
- aus dem Einkommen und Vermögen des Ehegatten, soweit es dessen Eigenbedarf nicht übersteigt
bestreiten können.
Ansprechpunkt
Die Aufteilung des Zuständigkeitsbereiches erfolgt nach folgender Buchstabenverteilung:
Buchstabenbereich Sachbearbeiterin Telefonnummer A - Doe Gerwing, J. 02562 12-416 Dof - Hol Brinkmann, M. 02562 12-280 Hom - Le Kentrup, K. 02562 12-341 Li - Or Meulenkamp, S. 02562 12-354 Ot - Tr Ron, K. 02562 12-550 Tu - Z Annas, E. 02562 12-361 Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Stadt Gronau
Frist
Leistungen werden ab dem Ersten des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Anträge / Formulare
- Antrag auf einmalige Leistungen/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Antrag auf Leistungen
- Darlehen/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Merkblatt über die Gewährung zusätzlicher Leistungen/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Mietbescheinigung bei Mietzuschuss
- Vollmacht/ Grundsicherung im Alter