Förderung von Vereinen, Verbänden und kirchlichen Trägern
Leistungsbeschreibung
Der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie fördert die Kinder- und Jugendarbeit, die Vereine und Verbände in Gronau auf Grundlage des SGB VIII und den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Gronau.
Förderberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe, die Maßnahmen für Kinder und Jugendliche aus dem Stadtgebiet Gronau anbieten und die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe besitzen.
Das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Seit dem 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz besagt, dass der Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die an Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe wie z.b. Freizeitmaßnahmen, Schulungen, Sportangeboten sowie Bildungsangeboten teilnehmen, an bestimmte gesetzliche Verpflichtungen gebunden ist.
Das heißt, es ist Pflicht, dass Personen, die mit Kindern und Jugendlichen Umgang haben, ihrem Träger ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. Denn es soll verhindert werden, dass einschlägig vorbestrafte Personen in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Kindern und Jugendlichen tätig werden.
Der Fachdienst Jugend, Schule und Sport wird aus diesem Grunde mit allen Vereinen und Verbänden eine kreisweit einheitliche Vereinbarung schließen. Diese Vereinbarung dient besonders auch der eigenen rechtlichen Absicherung bei Fällen von Verstößen gegen den Kinderschutz als verband oder Verein.
Eine solche getroffene Vereinbarung ist Voraussetzung dafür, Zuschüsse nach den Förderrichtlinien der Stadt Gronau zu erhalten.
Anträge / Formulare
- Erklärung Antragssteller Vereine
- Vereinbarung erweitertes Führungszeugnis(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Verwendungsnachweis Verein
- Zuschuss für Vereine (Antrag)