Geburtenanmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden. Haben Sie ihr Kind im St. Antonius Hosptial entbunden, erfolgt die Anzeige durch die Klinik.
Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- ein Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern und
- bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Zudem benötigen Sie folgende Unterlagen:
- bei miteinander verheirateten Eltern: Beide Geburtsurkunden und die Eheurkunde, oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern: die Abschriften des Geburtenregisters von Mutter und Vater und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärung hierüber (ggf. die Sorgeerklärung)