Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistungsart im Rahmen des Sozialhilferechts, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt der Personen sicherstellt, die Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften sicherstellen können und die dem Grunde nach keinen Anspruch auf eine vorrangige Sozialleistung wie z.B. Arbeitslosengeld II haben.

    Im Unterschied zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt regelmäßig eine Überprüfung der Unterhaltsfähigkeit auch von Kindern bzw. Eltern.

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst

    • den für den Antragsberechtigten maßgeblichen Regelsatz
    • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
    • ggf. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
    • ggf. Zuschläge für einen Mehrbedarf


    Keinen Anspruch auf Leistungen haben:

    • Personen, deren Vermögen den Betrag von 10.000 € übersteigt (bei Verheirateten liegt dieser Betrag bei  20.000 €)
    • Personen, die einen Anspruch auf eine vorrangige Sozialleistung haben