Abmelden von Einwohnern - Wegzug ins Ausland

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus der Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Die Abmeldung ist gemäß dem Bundesmeldegesetz frühestens eine Woche vor Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen. Bei einer Abmeldung ins Ausland können Sie für Wahlzwecke ihre neue Anschrift im Ausland hinterlassen. Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie beim Rathaus-Service. Die Abmeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen abzugeben bzw. vorzulegen.


    Eine Abmeldung ist auch per E-Mail möglich. Schicken Sie uns dafür das Formular für die Abmeldung ausgefüllt und unterschrieben zurück. Zudem benötigen wir eine Kopie Ihres Ausweises.


  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Nationalpass oder Identitätskarte 
    • Vordruck „Abmeldung bei der Meldebehörde“ (Meldeschein)
    • ggf. „Vollmacht zur Abgabe des Meldescheins“

    Den Meldeschein können Sie uns auch zusenden. Anschrift: Stadt Gronau (Westf.),
    Rathaus-Service, Neustraße 31, 48599 Gronau

  • Anträge / Formulare