Unterhaltsvorschuss

  • Leistungsbeschreibung

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Eine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil ist nicht vorhanden und ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil ist nicht erforderlich. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsunfähig, wird er in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.

    Unterhaltsvorschussleistungen werden auf Antrag erbracht. Eine persönliche Antragsstellung ist im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses der Stadt Gronau möglich.

  • Rechtsgrundlage

    Unterhaltsvorschussgesetz

  • Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II im Kreis Borken und zum Thema Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte können Sie hier erhalten:

    Jobcenter im Kreis Borken:

    https://www.jobcenter-kreis-borken.de/

    Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte

    https://www.kreis-borken.de/index.php?id=16233

  • Ansprechpunkt

    Tel.: 02562 12-375
    EMail: jobcenter@gronau.de