Gewerbeabmeldung
Leistungsbeschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, den Betrieb einer Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle endgültig aufgibt, muss dies gleichzeitig auch der zuständigen Behörde anzeigen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Formular zur Gewerbeabmeldung (GewA 3)
- Nachweis der Identität (z.B.: Personalausweis oder Reisepass)
Voraussetzung
Endgültige Abmeldung eines Gewerbebetriebes.
Kosten
gebührenfrei
Verfahrensablauf
Das Gewerbe kann schriftlich oder elektronisch abgemeldet werden.
Wenn die Anzeige schriftlich eingereicht wird, muss das Formular „Gewerbe-Abmeldung“ „GewA 3“ verwendet werden. Das Formular muss handschriftlich unterschrieben sein.
Bei elektronischer Abmeldung wird die Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses benötigt.
Frist
Das Gewerbe muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufgabe abgemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Bei persönlicher Vorsprache sofort und bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung innerhalb von 3 Tagen, sofern die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Anträge / Formulare
- Beiblatt zur Gewerbe- An- / Ab- / Ummeldung
- Gewerbeabmeldung(Schriftformerfordernis: Keine Schriftform erforderlich)