Konzession für Gaststättenbetriebe mit Alkoholausschank (Gaststättenerlaubnis)

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Ihrer Gaststätte Alkohol ausschenken möchten, benötigen Sie hierfür eine Konzession. Diese können Sie bei dem Fachdienst 132: Sicherheit und Ordnung persönlich beantragen.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung in lebensmittelrechtlichen Vorschriften (Unterrichtungsnachweis)
    • ggfs. Pachtvertrag
    • bei Änderung der Räumlichkeiten bzw. Neubeginn Baupläne und die entsprechende Baugenehmigung
  • Voraussetzung

    Die Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession ist die "persönliche Zuverlässigkeit" der antragsstellenden Person.

  • Kosten

    Der Gebührenrahmen liegt gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Gronau zwischen 400,- € bis 1.200,- €.

  • Verfahrensablauf

    Nach der Konzessionsantragstellung und der Beibringung der nötigen persönlichen Unterlagen wird Ihr Antrag durch die zuständigen Mitarbeitenden des Fachdienstes 132: Sicherheit und Ordnung überprüft. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung über Ihren Antrag.

  • Frist

    Die Konzession muss vor der Eröffnung der Gaststätte beantragt werden, damit zur Eröffnung der Gaststätte die nötige Erlaubnis vorliegt. Es reicht nicht, die Konzession nachträglich zu beantragen.

  • Bearbeitungsdauer

    • bei einer Übernahme eines bestehendes Betriebes: 10 Tage
    • bei Eröffnung eines neues Betriebes: zwischen 4 - 6 Wochen

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende