Unterstützung bei der Wohnungssuche
Leistungsbeschreibung
Bürger mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, können von der Stadt Gronau bei der Suche nach einer entsprechenden Wohnung unterstützt werden, falls die Eigenbemühungen erfolglos bleiben.
Diese Unterstützung soll die eigene Wohnungssuche ergänzen. In der Regel werden der Stadt Gronau von den Vermietern / Hausverwaltungen nur öffentlich geförderte Wohnungen gemeldet. Diese Wohnungsangebote werden an gemeldete Wohnungssuchende weitergegeben.
Sie können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen, sofern Sie keine eigenen Bemühungen zur Wohnungssuche anstellen oder keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben.
Voraussetzung
Sie können das Angebot in Anspruch nehmen, sofern Sie einen Wohnberechtigungsschein haben. Zudem müssen wichtige Gründe für Ihr Anliegen vorliegen, z.B., dass Sie wohnungslos bzw. von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Auch eine Änderung der Familiengröße (Nachwuchs) oder die Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten durch das Jobcenter sind solche Gründe.
Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung besteht nicht. Sollen Sie daher keine eigenen Bemühungen anstellen, eine geeignete Wohnung zu finden oder Wohnungsangebote ohne Grund zurückweisen, kann das Angebot versagt werden.
Verfahrensablauf
Nach Ihrer Meldung erhalten Sie schriftlich oder telefonisch Wohnungsangebote, welche der Stadt Gronau gemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Notwendigkeit zum Wohnungswechsel in der Regel aberkannt wird, sofern Sie Wohnungsangebote ohne wichtigen Grund ablehnen oder auch die Angebote nicht reagieren.