Unterhaltspflicht

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind nachrangig. Insbesondere Unterhaltsansprüche gehen diesen Leistungen vor. Dies gilt z.B. für Unterhaltsansprüche gegenüber Verwandten bzw. dem geschiedenen oder getrenntlebenden Partner.

    Soweit Unterhaltsansprüche nicht durchgesetzt werden können, können diese Ansprüche bis zur Höhe der Leitungen nach dem SGB II bzw. bis zur Höhe des Unterhaltsanspruchs auf die Stadt Gronau übergehen.

    Auskünfte zur Unterhaltpflicht können die zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erteilen. Termine gibt es nur nach Vereinbarung.

  • Rechtsgrundlage

  • Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II im Kreis Borken und zum Thema Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte können Sie hier erhalten:

    Jobcenter im Kreis Borken:

    https://www.jobcenter-kreis-borken.de/

    Bildung und Teilhabe / Münsterlandkarte

    https://www.kreis-borken.de/index.php?id=16233