Anmeldung von Einwohnern (Zuzug und Umzug innerhalb der Gemeinde)
Leistungsbeschreibung
Innerhalb zwei Wochen nach Einzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, wenn Sie nach Gronau gezogen sind oder innerhalb des Ortes die Wohnung gewechselt haben.
Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie beim Rathaus-Service.
Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter mit allen angeführten Unterlagen abzugeben bzw. vorzulegen.Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Identitätskarte oder Nationalpass ggf. mit Aufenthaltserlaubnis
- Vordruck „Anmeldung bei der Meldebehörde“ ggf. „Beiblatt zur Anmeldung“ - bei persönlicher Vorsprache nicht erforderlich
- Wohnungsgeberbestätigung
Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist für die Eintragung des Familienstandes ein Nachweis Ihres letzten Wohnsitzes erforderlich. Bitte bringen Sie darüber hinaus ihre Abmeldebestätigung, Ihre Geburtsurkunde und/oder ggf. Ihre Heiratsurkunde mit.
Kosten
Es entstehen keine Gebühren
Anträge / Formulare