Reisegewerbekarte

  • Leistungsbeschreibung

    Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt oder Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.

    Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Personalausweis oder Reisepass
    • gegebenenfalls Handelsregisterauszug
    • Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregisterauszug
    • und detaillierte Angaben über die Art der beabsichtigten Gewerbeausübung.


    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.

  • Kosten

    Gebühr für die Reisegewerbekarte: 250,- €

  • Frist

    Sie müssen Ihr Reisegewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Gewerbeausübung anmelden.

  • Bearbeitungsdauer

    Sobald alle Unterlagen vorliegen, kann die Reisegewerbekarte sofort ausgestellt werden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende