Beglaubigungen

  • Voraussetzung

    Beglaubigung von Ablichtungen oder Abschriften

    Der Rathaus-Service beglaubigt Ablichtungen oder Abschriften nur, wenn

    • das Original ebenfalls von einer Behörde ausgestellt worden ist
    • oder die Beglaubigung zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.


    Beglaubigung von Unterschriften

    Unterschriften beglaubigt der Rathaus-Service nur, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn Sie diese in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters leisten und Sie sich ausweisen.

  • Kosten

    Unterschriftsbeglaubigung: 2,50€

    schulische Abschlusszeugnisse (<3 Jahre, Inhaber hat bisher kein Einkommen erzielt)  0,50€

    Sonstige Beglaubigungen: 4,20€