Namenserklärung / Namensänderung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften ist eine der Aufgaben des Standesamtes.

    Dazu gehören insbesondere:

    • Angleichung an das deutsche Recht
    • Änderung des Vor- oder Familiennamens
    • Bestimmung des Geburtsnamens
    • Bestimmung eines Ehenamens
    • Doppelnamen
    • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
    • Erklärungen zur Geschlechtsabgabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
    • Einbenennung
    • Namenserteilung
    • Wiederannahme eines früheren Namens

    Wenn Sie mehr wissen möchten, lassen Sie sich gerne durch Ihr Standesamt beraten.

  • Rechtsgrundlage

    • Art. 47 EGBGB
    • BGB
    • Namensänderungsgesetz
    • Personenstandsgesetz
    • § 94 Bundesvertriebenengesetz
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde der beteiligten Personen (im Original ggf. mit deutscher Übersetzung)
    • Eheurkunde (im Original ggf. mit deutscher Übersetzung) 

    Bitte setzen Sie sich mit den zuständigen Mitarbeiterinnen vom Standesamt in Verbindung, um den individuellen Fall zu besprechen.

  • Kosten

    • Namensrechtliche Erklärungen: 21,00€ - 30,00€
    • Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00€
    • Namensänderung für Vertriebene oder Spätaussiedler: gebührenfrei

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende