Namenserklärung / Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften ist eine der Aufgaben des Standesamtes.
Dazu gehören insbesondere:
- Angleichung an das deutsche Recht
- Änderung des Vor- oder Familiennamens
- Bestimmung des Geburtsnamens
- Bestimmung eines Ehenamens
- Doppelnamen
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
- Erklärungen zur Geschlechtsabgabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
- Einbenennung
- Namenserteilung
- Wiederannahme eines früheren Namens
Wenn Sie mehr wissen möchten, lassen Sie sich gerne durch Ihr Standesamt beraten.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Cakmak
- Frau Dick
- Frau Kemper
- Frau Klümper
- Frau SandersFachliche Leitung Standesamt