Namenserklärung / Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften ist eine der Aufgaben des Standesamtes.
Dazu gehören insbesondere:
- Angleichung an das deutsche Recht
- Änderung des Vor- oder Familiennamens
- Bestimmung des Geburtsnamens
- Bestimmung eines Ehenamens
- Doppelnamen
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
- Erklärungen zur Geschlechtsabgabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
- Einbenennung
- Namenserteilung
- Wiederannahme eines früheren Namens
Wenn Sie mehr wissen möchten, lassen Sie sich gerne durch Ihr Standesamt beraten.
Rechtsgrundlage
- Art. 47 EGBGB
- BGB
- Namensänderungsgesetz
- Personenstandsgesetz
- § 94 Bundesvertriebenengesetz
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde der beteiligten Personen (im Original ggf. mit deutscher Übersetzung)
- Eheurkunde (im Original ggf. mit deutscher Übersetzung)
Bitte setzen Sie sich mit den zuständigen Mitarbeiterinnen vom Standesamt in Verbindung, um den individuellen Fall zu besprechen.
Kosten
- Namensrechtliche Erklärungen: 21,00€ - 30,00€
- Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00€
- Namensänderung für Vertriebene oder Spätaussiedler: gebührenfrei