Bildungs- und Teilhabeleistungen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Bildungspaket unterstützt und fördert Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
       
     Inhalt des Bildungspaketes: 

    • Ausflüge / Klassenfahrten
       Für Kinder und Jugendliche, die eine Schule bzw. eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
    • Persönlicher Schulbedarf
       
      Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (z. B. Schulranzen, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) wird den Schülerinnen und Schülern zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt. 
    • Schülerbeförderung
       
      Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Fallen deswegen Aufwendungen für die Schülerbeförderung an und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, können diese übernommen werden 
    • Lernförderung
       
      Kinder und Jugendliche brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, kann eine ergänzende angemessene Lernförderung gewährt werden.
    • Mittagsverpflegung
       
      Kinder und Jugendliche können einen Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in der Kita, der Schule und in der Kindertagespflege erhalten. 
    • Kultur, Sport, Mitmachen
       Kinder und Jugendliche erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport oder bei Freizeitangeboten mitmachen zu können. Neben den Mitgliedsbeiträgen eines Sportvereins oder den Gebühren der Musikschule      können im Ausnahmefall auch die Kosten für Ausrüstungsgegenstände wie Sportschuhe oder Musikinstrumente übernommen werden.


    Um den Zugang zu diesen Leistungen noch einfacher zu gestalten, wurde die sogenannte Münsterlandkarte bei der Stadt Gronau eingeführt. Mit dieser Karte können die berechtigten Kinder bei den Anbietern ganz einfach und unbürokratisch die Leistungen in Anspruch nehmen. Sie müssen die Karte nur bei dem jeweiligen Leistungsanbieter vorzeigen.

  • Rechtsgrundlage

  • Erforderliche Unterlagen

  • Voraussetzung

    Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie bzw. ihre Eltern

    -     leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind,
     -     Leistungen nach dem SGB XII oder § 2 AsylbLG oder
     -     Wohngeld oder den Kindergeldzuschlag nach dem BKKG bekommen

    und

    -     noch keine 25 Jahre bzw. im Fall sozio-kultureller Teilhabe noch keine 18 Jahre alt sind,
     -     in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden,
     -     eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,

    -     keine Ausbildungsvergütung erhalten.

  • Verfahrensablauf

    Nach Eingang aller entscheidungsrelevanter Unterlagen wird zeitnah über den Antrag entscheiden.

  • Frist

    Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt.

  • Bearbeitungsdauer

    2 Wochen nachdem die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden.

  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende