Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, sie haben einen gültigen Reisepass. Der Antrag kann nur persönlich beim Rathaus-Service gestellt werden, da z. B. eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Sollte ein Personalausweis kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der zusätzlichen Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Die hierfür zu entrichtende Gebühr beträgt 10,00 €.
Hier können Sie den Status der von Ihnen beantragten Ausweisdokumente prüfen. Sie benötigen hierzu die Dokumentennummer, diese finden Sie auf der Gebührenquittung: Statusabfrage Personalausweis/Reisepass
Erforderliche Unterlagen
- Ihren Personalausweis (auch wenn er ungültig ist)
- und/oder Ihren Kinderreisepass
- Ihre letzte Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) bei erstmaliger Ausstellung eines deutschen Dokuments
- ggf. Nachweis über die Namensänderung
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (die Möglichkeit der Aufnahme des Lichtbildes besteht auch beim Rathaus-Service vor Ort; die Gebühr beträgt pro Dokument zusätzlich 6,00 €)
- Hinweis: ab dem 01.05.2025 sind papierbasierte Passbilder nicht mehr zulässig; ab diesem Zeitpunkt werden die Lichtbilder von den Fotostudios elektronisch übermittelt
- ggf. Zustimmungserklärung + Ausweise der gesetzlichen Vertreter (bei Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)
- ggf. Bestellungsurkunde (wenn ein gesetzlicher Betreuer bestellt ist)
Hinweis bei Beantragung für ein Kind, dass das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:
Das persönliche Erscheinen des Kindes ist ebenfalls erforderlich.
Der Antrag muss von den Sorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) gestellt werden. Die Einverständniserklärung ist von den Sorgeberechtigten zu unterschreiben; deren Ausweise müssen vorgelegt werden. Die persönliche Vorsprache eines Elternteils ist erforderlich.
Kosten
Lebensalter Gültigkeitsdauer Gebühr bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre 22,80 € ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre 37,00 € vorläufiger Personalausweis max. 3 Monate (Gültigkeitszeitraum richtet sich nach dem Zweck) 10,00 € Passfoto - Selbstbedienungsterminal 6,00 € pro Dokument Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie, sofern ein Personalausweis für ein minderjähriges Kind ausgestellt wurde:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden. Im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Hinweise
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis, der zum 01. November 2010 eingeführt wurde, https://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html
Infos über die Online-Funktion:
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt erfahrungsgemäß ca. 2 - 3 Wochen.
Anträge / Formulare
- Statusabfrage Personalausweis und Reisepass
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Zustimmungserklärung gesetzlicher Vertreter