Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Miete für eine Wohnung oder die Belastung Ihres Eigentums nicht oder nicht mehr bezahlen können, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es wird nur auf Antrag gewährt und soll die Sicherung angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu fördern.
Hinweise und Erläuterungen:
Erläuterungen zum Lastenzuschuss (bei Eigentum)
Erläuterungen zum Mietzuschuss (bei Mietverhältnis)
Hier geht es zum Wohngeldrechner und Online-Antragsstellung
Hier finden Sie die Schritt für Schritt zum Wohngeldrechner.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen finden Sie unter "Formulare".
Antrag auf Lastenzuschuss (bei Eigentum)
- Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag - ergänzende Erklärung
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Verdienstbescheinigung
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an Dritte
- ggfs. Fragebogen für Studenten und Auszubildende
Antrag auf Mietzuschuss (bei Mietverhältnis)
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag - ergänzende Erklärung
- Mietbescheinigung
- Verdienstbescheinigung
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an Dritte
- ggfs. Fragebogen für Studenten und Auszubildende
Voraussetzung
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Höhe des Gesamteinkommens und von der Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.
Die Miete bzw. Belastung muss berücksichtigungsfähig und zuschussbedürftig sein. Nicht berücksichtigungsfähig sind beispielsweise die Stromkosten oder die Garagenmiete.
Zu den Haushaltsmitgliedern, die berücksichtigt werden, können neben der wohngeldberechtigten Person beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister zählen. Empfänger von Arbeitslosengeld II, von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe erhalten kein Wohngeld, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung dieser Leistung eingeflossen sind.
Zum Einkommen zählen alle steuerpflichtigen positiven Einkünfte, aber auch steuerfreue Bezüge wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld 1. Vom (Brutto-)Einkommen wird neben den Werbungskosten auch ein Betrag in Höhe von 10 – 30 Prozent des Einkommens (je nachdem, ob Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder vergleichbaren Einrichtungen und Steuern vom Einkommen gezahlt werden) in Abzug gebracht. Zudem gibt es erhöhe Freibeträge für besondere Personengruppe wie Kinder unter 25 Jahren mit eigenem Einkommen oder pflegebedürftige Schwerbehinderte).
Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Sie können den Antrag persönlich oder auch online stellen (siehe "Formulare").
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Stadt Gronau
Frist
Wohngeld wird ab dem Ersten des Monats geleistet, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Bearbeitungsdauer
10-14 Wochen nachdem die Antragsunterlagen vollständig eingereicht wurden.
Anträge / Formulare
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung bei Lastenzuschuss
- Anlage zum Wohngeldantrag - ergänzende Erklärung
- Antrag auf Wohngeld/Lastenzuschuss bei Wohneigentum
- Antrag auf Wohngeld/Mietzuschuss
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an Dritte bei Untervermietung
- Fragebogen für Studierende und Auszubildende
- Mietbescheinigung bei Mietzuschuss
- Verdienstbescheinigung
- Wohngeld Schritt für Schritt