Gewerbesteuer
Leistungsbeschreibung
Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes. Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.
Rechtsgrundlage
- Gewerbesteuergesetz
- Abgabenordnung
- Haushaltssatzung der Stadt Gronau (Westf.)
Verfahrensablauf
Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Dieser Bescheid wird Ihnen direkt von Ihrem zuständigen Finanzamt bekanntgegeben.
Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde vom Finanzamt schriftlich mitgeteilt. Auf Grundlage dieser Mitteilunge erhalten Sie den Gewerbesteuerbescheid der Stadt Gronau (Westf.).
Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11 zu leisten. Die Vorauszahlungen und die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.
Die Gewerbesteuer errechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Gronau
Der Hebesatz beträgt aktuell 417 v.H. und wird vom Rat der Stadt Gronau (Westf.) beschlossen.
Rechtsbehelf
Den Gewerbesteuermessbescheid können Sie gegebenenfalls mit einem Einspruch beim zuständigen Finanzamt anfechten. Ein evtl. nachfolgendes Klageverfahren wird vor dem Finanzgericht geführt.
Anträge / Formulare
- SEPA-Lastschriftmandat / Einzugsermächtigung(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)