Fachliteraturverwaltung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadtverwaltung hat ein sehr breit angelegtes Aufgabengebiet rechtssicher zu erledigen. Wenn Gesetze und Verordnungen nicht so detailliert formuliert sind, dass es im Einzelfall Auslegungsspielraum gibt, bedienen sich die Beschäftigten unterschiedlichster Fachliteratur wie beispielsweise Kommentaren, um richtig entscheiden zu können. Die zentrale Verwaltung der bezogenen Werke erfolgt im Fachdienst Personal und Organisation, Sachgebiet Organisation.


Zuständige Abteilungen