Ehrenamtskarte

  • Leistungsbeschreibung

    Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.

    Die Liste der Vergünstigungen im ganzen Land NRW finden Sie hier: Ehrensache NRW

    Weitere Informationen erhalten Sie hier.


  • Voraussetzung

    Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement in Gronau von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr. Dieses Ehrenamt muss seit mind. 2 Jahren ausgeübt werden. Die Ehrenamtskarte soll denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten. Das Mindestalter für die Vergabe der Karte beträgt 16 Jahre.

  • Anträge / Formulare