Führerscheinangelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Für die Erteilung oder Umtausch eines Führerscheins ist der Kreis Borken zuständig. Die Anträge können Sie jedoch auch im Rathaus-Service stellen. Wir leiten diese anschließend für Sie an den Kreis Borken weiter.
Den Umtausch Ihres bisherigen Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein können Sie auch im Rathaus-Service beantragen. Dies gilt auch bei Ablauf der Gültigkeit.
Erforderliche Unterlagen
Klasse A1, A, B, BE, M, L, T
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Teilnahme an einem "Erste Hilfe Kurs" oder "Lebensrettende Maßnahmen am Unfallort"
- Meldebestätigung (wird Ihnen im Rathaus-Service ausgestellt)
- Antrag
- Lichtbild (biometrietauglich)
- Personalausweis
Klasse C1, C1E, C, CE
- Augenärztliches Gutachten
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine ärztliche Bescheinigung und einen augenärztlichen Nachweis über die Sehleistung mitbringen, wenn sie Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse 2 sind bzw. den vollen Umfang der Klasse 3 (Fahrzeugkombinationen/ Züge über 12 t) beibehalten wollen)
- Nachweis über die Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Kurs"
- Meldebestätigung (wird Ihnen im Rathaus-Service ausgestellt)
- Antrag
- Lichtbild (biometrietauglich)
- Personalausweis
Umtausch (EU-Kartenführerschein)
Sie können den Umtausch Ihres bisherigen Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein beantragen. Ihr persönliches Erscheinen ist erforderlich. Zudem benötigen Sie:
- Ihren alten Führerschein
- ein biometrietaugliches Lichtbild
Kosten
- bei einfachem Umtausch: 25,30 €
- bei FS-Umtausch mit Verlängerung Kl. CE, unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigungen: 35,50 €
- Meldebestätigung: 5,10 €