Korruptionsschutzbeauftragter

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Anmerkungen

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gronau haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht erfüllen. Dies entspricht dem öffentlich-rechtlichen Selbstverständnis der Gemeindeverwaltung als Dienstleisterin für die Allgemeinheit. Deshalb darf in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst beeinflussen können. Korruption untergräbt bei den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in gerechte Aufgabenerfüllung der Verwaltung. Korruptionsprävention und – bekämpfung ist daher ein Thema, das uns alle angeht. 

Um den Stellenwert der Korruptionsprävention bei der Stadt Gronau zu steigern und eine weitere Verdichtung des Korruptionsschutzes zu erreichen, wurde im Fachdienst Rechnungsprüfung eine Stelle für Korruptionsprävention eingerichtet. Aufgabe ist es, durch Information, Fortbildung und Schaffung von Kontrollmechanismen Korruption zu vermeiden sowie korrupte Verhaltensweisen festzustellen und sie zu bekämpfen. 

Als zusätzliche präventive Maßnahme und zum Schutz sämtlicher Bediensteter wurde durch den Bürgermeister am 11.01.2011 die „Dienstanweisung zur Vorbeugung von Korruption und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Gronau (Westf.)“ erlassen, die die „Dienstanweisung über das Verhalten bei der Annahme von Belohnungen und Geschenken“ vom 07.12.2005 abgelöst hat. In der aktuellen Dienstanweisung werden die Bestimmungen des am 1. März 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes umgesetzt und notwendige ergänzende Regelungen getroffen, um eine einheitliche Handhabung in der Stadtverwaltung zu gewährleisten. Die Dienstanweisung soll den Beschäftigten Handlungsanleitung und Hilfestellung bieten, um bei einer sich abzeichnenden Korruptionsgefahr angemessen reagieren zu können.  


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