Fachdienst 350: Soziales und Integration

Öffnungszeiten

SGB XII: 

Bürger:innen können den Bereich Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.
 
Telefonische Erreichbarkeit: Während der normalen Geschäftszeiten (Mo-Fr: 08:30 - 12:30 Uhr sowie Mo-Do: 14:00 - 16:00 Uhr)


WRS (Wohngeld, Rente, Wohnbauförderung):

Bürger:innen können den Bereich Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.
 
Telefonische Erreichbarkeit: Während der normalen Geschäftszeiten (Mo-Fr: 08:30 - 12:30 Uhr sowie Mo-Do: 14:00 - 16:00 Uhr)
 
 
Asyl: 

Bürger:innen können den Bereich Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.

Telefonische Erreichbarkeit: Während der normalen Geschäftszeiten (Mo-Fr: 08:30 - 12:30 Uhr sowie Mo-Do: 14:00 - 16:00 Uhr)
 
Bildung und Teilhabe:

Bürger:innen können den Bereich Montag, Dienstag und Freitag in der Zeit von 10:00 - 12:30 Uhr ohne Termin aufsuchen. Termine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können unter www.gronau.de/termin gebucht werden.
 
Telefonische Erreichbarkeit: Während der normalen Geschäftszeiten (Mo-Fr: 08:30 - 12:30 Uhr sowie Mo-Do: 14:00 - 16:00 Uhr)


Altenhilfe:

Termine nach telefonischer Vereinbarung.
 
Telefonische Erreichbarkeit: Mo-Do 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Integration:

Montags und mittwochs gibt es in der Zeit von 14:00 - 16:00 Uhr eine offene Sprechstunde im Büro in der Neustr. 2. Zudem gibt es montags von 14: 00 - 16:00 Uhr eine Sprechstunde im Haus der Begegnung (Jöbkesweg 5).
Außerhalb dieser Zeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen.

Der Integrationsbeauftragte hat keine offene Sprechstunde, ist jedoch telefonisch während der normalen Geschäftszeiten (Mo-Do: 08:30 - 16:00 Uhr, Fr. 08:30 - 12:30 Uhr) erreichbar.

Anmerkungen

Allgemeine Aufgabenbeschreibung des Fachdienstes:

Der Fachdienst 350 - Soziales und Integration berät und unterstützt in Fragen sozialer Leistungen und in sonstigen sozialen Angelegenheiten. Die Mitarbeiter:innen helfen Bürger:innen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln bestreiten können oder auf Grund besonderer Lebensumstände Beratungen benötigen. Zu den finanziellen Hilfen gehören beispielsweise Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch die Unterstützung in Rentenangelegenheiten oder Hilfestellungen für kürzlich zugewanderte Menschen mit Fluchthintergrund zählen zu den Aufgaben des Fachdienstes.