Fachdienst 02: Gleichstellungsstelle

Zuständigkeiten

Anmerkungen

Allgemeine Aufgabenbeschreibung des Fachdienstes:

Aufgrund des Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Bundes- und Landesgleichstellungsgesetz und dem Gleichstellungsplan der Stadt Gronau ergeben sich u.a. folgende Aufgaben

  • Informationen, Vermittlung und Unterstützung aller Beschäftigten der Verwaltung und der bestehenden Beteiligungsgesellschaften der Stadt Gronau.
  • Angebote mit Gleichstellungsrelevanz für die Einwohnerinnen und Einwohner
  • Kulturelle Angebote mit Gleichstellungsthematik
  • Beratung und Unterstützung von hilfesuchenden Frauen
  • Fortbildungsangebote
  • Kontaktpflege und Kooperation mit Institutionen, Einrichtungen, Verbänden und Interessensgemeinschaften

Übergeordnete Abteilungen

Zugehörige Mitarbeitende